Wie bindet man Youtube-Videos DSGVO-konform in Internetseiten ein?
Auch wenn man in den vergangenen Wochen und Monaten relativ wenig von der DSGVO hört, so gibt es immer mehr Themen und damit auch Handlungsbedarf, was sich auf Grundlage technsicher Anforderungen dieser Verordnung ergibt. Hierbei wird immer auf Privacy per Design bzw. per Default verwiesen, also Privatsphäre ohne aktives Zutun des WebSite Besucher.

Ein Beispiel ist die Erhebung von Daten auf besuchten Internetseiten. Das fängt mit GoogleFonts an und geht weiter mit Youtube Video. Letztere können relativ einfach mit einem sog. Einbettungscode in Internetseiten kopiert werden.

Die Einbettung von YouTube-Videos ist eine feine Sache. Man muss lediglich den Einbettungs-Code, in einen Blogartikel einfügen und schon wird das entsprechende YouTube-Video im Artikel angezeigt.

Was den Datenschutz angeht, ist das jedoch nicht ganz unproblematisch.

Durch das Einbetten von YouTube-Videos werden diverse Verbindungen zu Google-Servern aufgebaut, durch welche mehrere Cookies im Browser der Leser gespeichert und Informationen über diese an YouTube und Googles-Werbedienst DoubleClick gesendet werden. Und das schon bevor der Leser auf das Video überhaupt geklicken!

Dies wiederum Bedarf einem Hinweis auf der Datenschutzerklärung, was wieder mit ständigen Anpassungen der juristischen Texte und diversen technischen Einstellungen auf der Internseite bedarf. Das muss nicht sein..

Die Lösung: Einbetten mit Erweitertem Datenschutzmodus

YouTube selbst bietet die Möglichkeit, Embed-Codes zu generieren, bei dem keine Cookies gesetzt werden.

Dazu geht man unter dem YouTube-Video auf Teilen > Einbetten, scrollt herunter und setzt ein Häkchen bei Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren:

Weitere Infos hierzu unter: https://www.blogmojo.de/youtube-videos-datenschutzkonform-einbetten/