Seit 1. Januar 2022 besteht für alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches.

Mit unserem beA Kanzleicheck können Sie überprüfen, ob alle Vorbereitungen – insbesondere hinsichtlich § 2 – Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV), getroffen wurden.

Wir überprüfen Ihre Kanzlei-Rahmenbedingungen für den reibungslosen und sicheren Einsatz des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches. Mit diesem Kanzleicheck optimieren wir Ihre beA/IT Umgebung im Kontext der RA-MICRO Kanzleisoftare (senden + empfangen) und tragen somit erheblich zur Verbesserung des digitalen Workflows bei.

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